Westumfahrung von Starnberg beseitigt Engpass B 2

Mit Eröffnung der Westumfahrung von Starnberg St 2069 (neu) entlastet  Starnberg eine anbaufreie Schnellstraße von Pöcking (AS Maxhof) bis  zur A96 (AS Gilching A 96) mit einer maximalen Leistung von 36.000 DTV. Die Westumfahrung  entlastet den Engpass auf der B2-Ortsdurchfahrt für nur 30 Mio. (Euro inklusive der Umfahrung Oberbrunn - Unterbrunn). Damit verliert der B2-Tunnel seine Funktion bzw. seine Berechtigung: Das Projekt des "B2-Entlastungstunnel" wird zum einfachen "B2-Tunnel", s. Änderung auf dem Bauschild am Ortseingang:

Die Entlastungswirkung der Westumfahrung ergibt sich aus der Gabelung des B2-Durchgangsverkehrs am Maxhof-Kreisel je zur Hälfte in Richtung A 96 und A 95. Entsprechend halbiert sich der Nutzen des Tunnelprojekts im Bundesverkehrswegeplan 2030  von 536,7 Mio. € auf

rd. 270 Mio. €.  Bei den veröffentlichten Kosten von derzeit 200 Mio. €

reduziet siche der Nutzen/Kosten-Faktor von 4,1 auf 1,35 ! Das Projekt ist obsolet und gehört längst auf den Prüfstand!

Planfeststellungsbeschluss Westumfahrung

Am 15. Januar erging der Planfeststellungsbeschluss zur Westumfahrung von Starnberg. Die WPS begrüßt den Beschluss und wünscht eine baldigen Baubeginn zur Entlastung von Starnberg. Denn ein Drittel aller Fahrzeuge am Maxhof-Kreisel werden nach Fertigstellung die Schnellstraße zur A96 wählen und Starnberg weiträumig umfahren. Ein Drittel fahren sowieso nach Starnberg und nur das restliche Drittel würde im Falle eines Falles den B2-Innenstadttunnel nehmen. Das sind weniger als 8.000 Fahrzeuge am Tag, was keinen Tunnel für mehr als 165.000.000,-- Euro rechtfertigt. Der Tunnel wird folglich entlastet bis zur "Überflüssigkeit".

Westumfahrung Bedeutung im Verkehrsnetz

Die Westumfahrung von Starnberg bietet in Kombination mit der Westumfahrung von Oberbrunn - Unterbrunn eine weiträumige Ableitung des Verkehrs von der B2 am Maxhofknoten zur Anschlussstelle Gilching auf der A96 (BAB München - Lindau). Zahlreiche Ziele im Westen und Norden von München können über diese Route erreicht werden. Durch den Autobahn-Ring A99 kann die Landeshauptstadt für Fernziele auf der A8 Stuttgart, A9 Nürnberg, A92 Flughafen/ Deggendorf, A94 München Riem/ Pastetten und A8 Salzburg umfahren werden.

Die Westumfahrung von Starnberg bietet in Kombination mit der Westumfahrung von Oberbrunn - Unterbrunn eine weiträumige Ableitung des Verkehrs von der B2 am Maxhofknoten zur Anschlussstelle Gilching auf der A96 (BAB München - Lindau). Zahlreiche Ziele im Westen und Norden von München können über diese Route erreicht werden. Durch den Autobahn-Ring A99 kann die Landeshauptstadt für Fernziele auf der A8 Stuttgart, A9 Nürnberg, A92 Flughafen/ Deggendorf, A94 München Riem/ Pastetten und A8 Salzburg umfahren werden.

Neubaustrecke Westumfahrung c.a 3,5 km

Die Kosten der Neubaustrecke liegen bei ca. 13 Mio; mit einer aufwändigen Grünbrücke am Galgenberg wird dem Naturschutz Rechnung getragen. Baubeginn 2015 - Fertigstellung Anfang 2018.

Planfeststellungsbeschluss Westumfahrung - Abstufung Staatsstraßen

Westumfahrung von Starnberg kann gleichzeitig als erster Abschnitt einer Gesamtumfahrung von Starnberg zur A95 angesehen werden. Man muss sie nur um eine Nordostumfahrung ergänzen. Ein B2-Innenstadttunnel wäre kontraproduktiv zur Westumfahrung. Er würde nur den Verkehr wieder in die Stadt holen!

Alle Starnberger freuen sich über den Bau der Westumfahrung wegen der zu erwartenden Verkehrsentlastung der Stadt.  Durch die Klassifizierung der Westumfahrung als Staatsstraße können die bisherigen Abschnitte der Hanfelderstraße (St2069) und Söckingerstraße (St2070) zu Ortsstraßen abgestuft werden. Damit kann Starnberg deren Gestaltung unabhängig vom Straßenbauamt selbst bestimmen, was die Ortsplanung wesentlich erleichtert.

 

Bei einem Umbau bzw. Rückbau der Straßen nach der Abstufung entstehen Straßenbaukosten, die nach der örtlichen Ausbaubeitragssatzung zu einem mehr oder weniger großen Teil auf die Anlieger umzulegen sind. Wie der Fall Umfahrung Weßling mit Rückbau der Hauptstraße zeigt, achtet die Aufsichtsbehörde beim Landratsamt darauf, dass die Gemeinde diese Kosten tatsächlich umlegt und nicht einfach verschenkt.

 

Damit die Belastung der Anlieger angemessen bleibt, sollten die Straßenausbausatzung und die geplanten Baumaßnahmen rechtzeitig überprüft werden. Luxussanierungen, die in vielen Gemeinden beobachtet werden und die regelmäßig zu heftigem Streit führen, müssen vermieden werden. Die WPS plädiert für eine bürgerfreundliche Lösung des Problems, s. MM 20130125.

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