Seeanbindung Risikobegrenzung

Mit einem Antrag der FDP und WPS Fraktionen vom 19. Januar 2013 soll das weitere Vorgehen bei den Bahnverträgen dahingehend gelenkt werden, dass die Verhandlungen über eine Vertragsverlängerung mit der Bahn erst aufgenommen werden, wenn die Ergebnisse des Arbeitskreises Seeanbindung und der Planungswerkstatt sowie ein Finanzierungsvorschlag, der das Risiko der Stadt begrenzt, vorliegen.

Begründung:

Die Bahnverträge beinhalten in der vorliegenden Form für die Stadt unbegrenzte finanzielle Risiken. Sie beinhalten weder eine Risikobegrenzung für die Stadt noch sind die zur Finanzierung der Kosten notwendigen garantierten Mindesteinnahmen in ausreichender Höhe gesichert.
Infolge geänderter Rechtslage sind die Verträge zudem in der vorliegenden Form weder rechtlich noch technisch umsetzbar. Eine Verhandlung der Verträge ist daher notwendig, aber erst möglich, wenn der neue Verhandlungsrahmen feststeht und der Kostenrahmen überblickt und festgeschrieben werden kann.

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