Tunnelsicherheit

Kommentare

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  • Gunar Ehrhardt (Sonntag, 22. Juli 2012 17:37)

    Verhalten bei Unfall

    Warnweste mitnehmen, sich mit Unfallpartner unterhalten, dann Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen. Aufsuchen der nächsten Notrufsäule einfach, wenn kein Verkehr im Tunnel.

    Verhalten bei Feuer im eigenen Fahrzeug

    Anhalten, Motor aus, Warnblinker ein, Warnweste an, Notruf aufsuchen, Notruf absetzen, Feuerlöscher holen, versuchen, Feuer zu löschen. Geht nicht, Tunnel verlassen über Notausgang. Alles im
    Laufschritt!!! (Ist einfach, wenn kein Verkehr, keine anderen Personen und daher keine Hektik oder Panik.)

    Verhalten bei Feuer in anderem Fahrzeug

    Warnblinklicht einschalten, Abstand halten, Warum an brennendem Fahrzeug vorbeifahren, wenn eigene Warnblinkanlage auf jeden Fall funktioniert. Fahrzeug abstellen, Warnweste anziehen, Feueralarm
    auslösen (einfach, wenn man direkt davor steht). Wenn Löschversuch nicht möglich, Tunnel verlassen über einen der nächsten Notausgänge, die immerhin bis zu 150 m entfernt sein können.

    Alle 150 m Notrufstationen, alle 300 m Notausgänge, Bei diesen Entfernungen ist der Rat, sein Leben zu retten und nicht das Fahrzeug, pervers, wenn man gehbehindert ist (Rollstuhl, Rollator,
    Gehhilfen, Gehstock bei älteren Personen oder Personen mit Kindern, speziell Kleinkindern). Unter solchen Umständen sollte man besser sein Fahrzeug retten und damit sich, da man im Fahrzeug sitzt.
    Der Tipp, bei Feuer im eigenen Fahrzeug aus dem Tunnel zu fahren, wird explizit gegeben. Ein Rollstuhl kann nur im Falle einer Panne oder eines Unfalles aus dem Fahrzeug genommen werden. Bei einem
    Brand reicht die Zeit auf keinen Fall.

    Es ist völlig unmöglich, bei solchen Sicherheitseinrichtungen (Türen alle 300 m) als Mobilitätsbehinderter den Tunnel in der angegebenen Weise zu verlassen. Es fehlt auch der Zeitfaktor, da nur eine
    max. Zeit von etwa 3 bis 4 Minuten zum Verlasen bleibt. Bei einem Brand wird offenbar völlig vergessen, dass giftiger Qualm entsteht, von dem man schon nach einigen Atemzügen ohnmächtig wird. Die
    maximalen Abstände der Türen dürften 50 bis 60 m nicht überschreiten.

    Warum weigern sich alle zuständigen Personen, Versuche mit Rollstühlen, Rollatoren usw. einmal selbst durchzuführen? Dann bekämen sie eine Vorstellung von den Zeitabläufen.

  • Klaus Rieskamp (Mittwoch, 18. Juli 2012 09:03)

    Behinderte haben bei Feuer im B2-Tunnel keine Chancen. Der Abstand der Notausgänge sollte 50 m statt 300 m betragen.

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