WPS Bürgerforum Verkehr zu Tempo 30-Zone

Der Einladung waren zahlreiche Bürger gefolgt, die sich näher zu dem Antrag einer Tempo 30-Zone östlich der Hanfleder Straße objektiv informieren wollten. Die anschließende Diskussion war überaus sachlich.

Nach der Straßenverkehrsordnung stehen gewichtige Gründe der Ausweisung des Wohngebietes östlich der Hanfelder Straße als T30-Zone entgegen. Ohne den gewaltigen Schleichverkehr von der Hanfelder Straße in Richtung B2 wäre das Wohngebiet intakt und über die Sammelstraßen Ferdinand-Maria-Straße und Riedener Weg bestens erschlossen. Die heute bereits verfügten Tempobeschränkungen auf 30 km/h erhöhen die Sicherheit an Schule und Kindergarten ausreichend.

 

Bei einer T30-Zone würde der Schleichverkehr wegen der grundsätzlichen Regel "rechts vor links" morgens im Hauptverkehr stets Vorfahrt gegenüber den Bewohnern des Gebietes haben, die für diesen Nachteil auch noch die Kosten des Straßenumbaus anteilig tragen müssten. Die Anlieger, die bereits unter dem Dreck und Gestank leiden, würden drastisch bestraft werden.

 

Im übrigen hält eine T30-Zone keinesfalls den Schleichverkehr fern, da dieser sowieso schleicht. Nicht eine "unangepasst" hohe Geschwindigkeit ist das Problem, sondern die Menge an gebietsfremden Vekehr.

 

Ohne einen Verkehrsentwicklungsplan für die gesamte Stadt, der eine Lösung für die Entlastung der Hanfelder Straße beinhaltet, ist alles unbrauchbares Stückwerk.

P r e s s e e r k l ä r u n g

der WPS  zur Bürgerinformation Tempo 30-Zone

gem. Schreiben der Stadt Starnberg vom 6. Juni 2012

 

Mit Schreiben vom 6. Juni 2012 informiert die Stadt , dass für das gesamte Wohngebiet zwischen der Hanfelder Straße im Westen und der  Bahnlinie im Osten eine durchgehende Tempo 30-Zone beantragt ist, d.h. vom Hochwald im Norden bis zum südlichen Ende des Riedener Wegs.

 

Der Antrag entspringt der Vorstellung, man könne den Autoverkehr durch Einführung einer generellen Tempo 30-Zone nicht nur verlangsamen, sondern auch noch reduzieren. Maßnahmen hierzu sind regelmäßig Umbauten der Straße, wie Querschnittsreduzierungen, Parkbuchten, Pflanztröge, Bäume, Radwege, Querungshilfen für Fußgänger und sonstige "Hindernisse", auf die der unachtsame Mobilist potenziell auffahren kann. Die Umbauten bzw. sog. "Einbauten" der Straßen sind kostenträchtig. Sie können je nach Umständen in Höhe von 30 bis 80 % auf die Anlieger eines Straßenzugs umgelegt werden. Die Belastung kann für viele Anlieger widersinnig hoch sein, ja bis zur Existenzgefährdung führen.

 

Zunächst müsste die Stadt die Ausbausatzung überprüfen, da es landauf und landab zu hefti-gen Protesten kommt. Es kann nicht sein, dass die Anlieger überhaupt für Maßnahmen auf-kommen, die das Straßennetz der Stadt ganz allgemein tangieren. Die Ortsstraßen sind in Starnberg seit Jahren vom Schleichverkehr ramponiert.

 

Im speziellen Fall sprechen noch weitere Argumente gegen eine generelle Tempo 30-Zone.

 

Die Ferdinand-Maria-Straße ist die Sammelstraße für das gesamte Wohngebiet schlechthin. Sie hat sinnigerweise auch deshalb Vorfahrt gegenüber den Wohnstraßen, die rechts und links einmünden. Wegen Schule und Kindergarten gilt zudem bereits Tempo 30.  Das würde ja bestens funktionieren, wenn die Hanfelder Straße als Staatsstraße ihre Funktion erfüllen würde.  Das kann Sie aber nicht, weil der Tutzinger-Hof-Platz seit 20 Jahren verkehrstechnisch ausgereizt ist.  Daran würde übrigens der B2-Amtstunnel nichts ändern.

 

Nur eine Umfahrung der Stadt würde das Wohngebiet entlasten.
 
So quält sich ein Schleichverkehr täglich quer durch das Gebiet und sucht über die Einmündung Riedener Weg/ Leutstettener Straße den Weg zur B2 nach Osten in der Morgenspitze bzw. in umgekehrter Richtung am Abend. Durch eine Tempo 30-Zone würde der Schleichverkehr noch bevorzugt werden, denn in Bezug auf die Sammelstraße kommt der Schleichverkehr am Morgen immer von rechts.  Da in der Tempo 30-Zone alle Schilder grundsätzlich entfernt werden müssen, gilt grundsätzlich auch rechts vor links. Die Vorfahrtsregelung der Ferdinand-Maria-Straße müsste komplett aufgehoben werden.

 

Nun könnte man durch ein Linksabbiege-Verbot an der Hanfelder Straße oder einem Durchfahrtsverbot auf der Himbselstraße den Schleichverkehr in der Morgenspitze leicht aus dem Wohngebiet mit Null Aufwand heraushalten, was aber die Stadtverwaltung tunlichst unterlässt.  Es gibt die begründete Befürchtung, dass dann der Vekehr in der Hauptverkehrszeit erst einmal zusammenbricht.  Doch Autofahrer sind lernfähig hinsichtlich regelmäßiger Verkehrsstaus. Nach geraumer Zeit würden sie das Wohngebiet oder sogar die Stadt weiträumig umfahren. Diese Erfahrung wird bei Baustellen-Sperrungen bestätigt.

 

Jetzt meldet sich die Stadt überraschend zu so einem wichtigen Thema mit einem lapidaren Rundschreiben und einer knappen Frist. Das spricht nicht für Bürgernähe. Das Thema ist schließlich seit 2010 auf dem Tisch. Warum jetzt diese Eile? Warum spricht man nicht mit dem Bürgern?

 

Den betroffenen Anliegern wird empfohlen, unter Einhaltung des gesetzten Termins, alle Punkte des Fragebogens mit "Nein" zu beantworten.

 

Die WPS wird in Kürze dieses Thema auf ihrem  "Bürgerforum Verkehr"  öffentlich diskutieren.


Starnberg, den 13. Juni 2012

Die Gemeinde baut - der Bürger zahlt: Bürger auf die Barrikaden

Sendung "Kontrovers" im BR-Fernsehen am 30. Mai 2012:

Aktuelles

http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/kontrovers/120530-kontrovers-gebuehrenwahnsinn106.html.
Besorgte Anlieger wenden sich bitte an den "Allgemeinen Verein für gerechte Kommunalabgaben in Deutschland", s. http://www.avgkd.de/

 


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