Der „Schienenbonus“ besagt, dass Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen erst dann gesetzlich erforderlich sind, wenn der Beurteilungspegel für Straßenverkehrslärm um 5 dB(A) überschritten wird. Er beruht laut Gesetzentwurf auf sozialwissenschaftlichen Studien der 1970/80er Jahre, die fälschlicherweise annahmen, Schienenlärm sei weniger belastend als Straßenlärm.
Das sieht man heute grundsätzlich anders!
Der Schienenlärm hat sich über die Jahre zu einem heftigen Umweltproblem entwickelt, sodass der Bundestag den Schienenbonus im November 2012 abgeschafft hat, s. Bundestag hier. Die Opposition begrüßte diesen Schritt, bemängelte jedoch die lange Übergangszeit, wonach die Änderung erst für Planfeststellungs-verfahren gilt, die etwa nach 2020 eingeleitet werden. Die Opposition hätte lieber als Termin 2015 gesehen.
Der Wegfall des Schienenbonus wird für das Projekt "Seeanbindung" der Stadt Starnberg zu einem tödlichen Malus, ja weiteren k.o.-Kriterium. Denn die geplante Gleisverlegung erfordert ein Planfeststellungsverfahren, das (hoffentlich) keiner vor 2020 zu überholten(!) Bedingungen durchpeitschen will!