Nur wenn der B2-Amtstunnel definitv gebaut wird, muss ein Durchbruch von der Petersbrunner Straße zur B2 geschaffen werden. Die Notwendigkeit ergibt sich aus dem Nachteil des Tunnelprojektes, dass die Gautinger Straße nach Fertigstellung nicht mehr das Linksabbiegen in Richtung München erlaubt und somit die Funktion als Staatsstraße nicht mehr erfüllt. Als Ersatz muss die Petersbrunner Straße ausgebaut und zur Staatsstraße hochgestuft werden und am heutigen Wendplatz einen Anschluss an die B2 erhalten.
Für den Durchbruch muss das Doppelhaus an der B2 abgebrochen werden. Die Enteignung droht, da die Eigentümer bisher kein Interesse hatten, ihren Grundbesitz vorzeitig aufzugeben. Der B2-Amtstunnel ist bisher nicht finanziert. Ein vorgezogener erster Bauabschnitt ist abzulehen, da die Maßnahme erst gegen Ende der Bauzeit erforderlich sein wird und die Gesamtfinanzierung des Tunnelprojektes nicht gegeben ist. Dass die Stadt aus anderen Gründen hier immer schon durch wollte, ist kein Geheimnis, aber auch kein Grund für eine Enteignung.
Durch eine vorzeitige Öffnung der Petersbrunner Straße würde der Schleichverkehr parallel zur B2 über die Leutstettener Straße und den Riedener Weg zur Hanfelder Straße (und umgekehrt) enorm gefördert werden, was nicht im Interesse der betroffenen Wohngebiete liegen kann.
Außerdem werden mit dem Ausbau der Petersbrunner Straße Grundstücksabtretungen und beachtliche Kostenumlagen bei den Anliegern entstehen.